…wenn mein/e Angehörige/r kirchlich bestattet werden soll?
Wer Mitglied in der Evangelischen Kirche war, wird in der Regel kirchlich bestattet. Gerade auch die Kirchengemeinde hat ein besonderes Interesse daran, ihre Mitglieder würdig zu verabschieden.
War jemand nicht Mitglied der Evangelischen Kirche, kann trotzdem eine kirchliche Bestattung erfolgen, dann vor allem auch aus seelsorglichen Gründen für die Angehörigen.
Hat jemand zu Lebzeiten ausdrücklich einer kirchlichen Bestattung widersprochen, kann er oder sie nicht kirchlich bestattet werden.
Im Falle des Todes nehmen die Angehörigen selbst oder über ein Bestattungsunternehmen möglichst umgehend mit dem zuständigen Pfarrer Kontakt auf, um zunächst den Termin für die Bestattung zu klären.
Der Pfarrer setzt sich dann mit den Angehörigen in Verbindung, um einen Termin für ein Trauergespräch zu vereinbaren. Darin geht es darum, wichtige Lebensdaten zu sammeln und durch Erzählen ein Bild von dem oder der Verstorbenen zu bekommen. Besondere Wünsche für die Gestaltung der Trauerfeier können darin ebenfalls besprochen werden.
Die Zuständigkeit des Pfarrers ist unabhängig vom Ort der Bestattung.
