Beglaubigung / Beurkundung

…wenn ich eine Beglaubigung/Beurkundung benötige?
Jede Kirchengemeinde hat Siegelrecht. Der oder die Siegelführende, in der Regel die oder der Vorsitzende des Presbyteriums oder Pfarrerin oder Pfarrer, kann die Übereinstimmung von Kopien mit einem Original beglaubigen. Eine Gebühr wird dafür nicht erhoben, allenfalls der Preis für die erforderlichen Kopien. Am besten, man bereitet die Kopien selbst vor und bringt sie zusammen mit den Originalen ins Gemeindebüro zur Unterschrift. Allerdings werden Beglaubigen von Pfarr- bzw. Kirchenämtern nicht mehr überall anerkannt.
Amtshandlungen (Taufe, Konfirmation, Trauung, Aufnahme, Beerdigung) werden von der Kirchengemeinde beurkundet, wo sie stattgefunden haben.
Ehrenamtliches Engagement kann entsprechend bescheinigt werden.
Patenbescheinigungen werden von der Kirchengemeinde ausgestellt, in der die Person, der das Patenamt übertragen werden soll, wohnt.