…wenn ich in die Ev. Kirche aufgenommen werden möchte?
Wer getauft ist, aber nicht Mitglied der Evangelischen Kirche ist und auch keiner anderen Kirche angehört, kann von jedem Pfarrer bzw. jeder Pfarrerin in ganz Deutschland (wieder) in die Evangelische Kirche aufgenommen werden. Dazu bedarf es einer schriftlichen, aber formlosen Willenserklärung. Die Aufnahme geschieht dann entweder im Vier-Augen-Gespräch mit dem oder der betreffenden Pfarrer/in oder im Beisein von Zeugen oder, wenn gewünscht, auch im Gottesdienst, verbunden mit einem besonderen Segen.
Durch die Aufnahme wird man Mitglied der Kirchengemeinde, in deren Gebiet man seinen Erstwohnsitz hat.
Auf Antrag hin kann man zu einer anderen Kirchengemeinde als der Wohnsitzgemeinde gehören. Den entsprechenden formlosen, schriftlichen Antrag stellt man an das Presbyterium (Leitungsgremium) der Gemeinde, zu der man gehören möchte.
Wer einer anderen als der Evangelischen Kirche angehört, muss erst aus der anderen Kirche austreten, wenn er oder sie in die Evangelische Kirche aufgenommen werden möchte.
